Hausordnung

Für das Vereinsheim des Klootschießer- und Boßelvereins „NOORD“ Norden e. V. – gegründet 1911 – Mahnland 9 , 26506 Norden

Vorsitzender: Heiko Knieper, Dresdner Str. 9, 26506 Norden

Vorsitzender: Hans-Jürgen Holzenkämpfer, Pasewalker Straße 12

Im gemeinsamen Interesse aller Mitglieder des Klootschießer- und Bosselvereins NOORD Norden e. V. zur Erhaltung des Vereinsheimes Mahnland 9, 26506 Norden, ist die strikte Beachtung dieser Hausordnung nötig, um das Vereinsheim in einem ansehnlichen Zustand zu erhalten. Im Interesse aller Vereinsmitglieder erkennt jedes Mitglied diese Hausordnung als verbindlich an. Ein Verstoß gegen die Hausordnung stellt ein vereinswidriges Verhalten dar. Jeder ist für alle Schäden regresspflichtig, die dem Vereinsheim insgesamt oder dem Inventar im Einzelnen durch Verstoß gegen die Hausordnung entstehen.

1. Nachbarpflichten Jedes vom Vereinsheim ausgehende, störende Geräusch ist zu vermeiden. Unbeschadet evtl. darüber hinausgehender behördlicher Vorschriften sind ruhestörende Geräusche gleich welcher Art zu unterlassen.

2. Allgemeine Sorgfaltspflichten Zum Schutz vor unberechtigtem Eindringen Dritter sind sämtliche Haus- und Hoftüren bei Einbruch der Dunkelheit abzuschließen.Hausmüll darf nur in die jeweils für die Müllsorten Bio- und Kunststoffmüll, Verbundstoffe und Papier vorgesehenen Mülltonnen bzw. -säcke entsorgt werden. Sortiert wird gem. den Vorschriften des Landkreises Aurich -siehe Hinweistafel-. Für die Beseitigung von Sondermüll sind die behördlichen Vorschriften zu beachten. scharf oder übel riechende, leicht entzündliche oder sonst schädliche Stoffe sind ordnungsgemäß zu beseitigen.Durch die Abflussbecken der Wasserleitungen in den WC-Räumen dürfen weder Abfälle, noch Asche, noch andere schädliche Flüssigkeiten oder ähnliches hinabgespült werden.Nachts und bei stürmischem und regnerischem Wetter sind die Türen und Fenster sorgfältig zu schließen.

3. Reinigungs- u. Reinhaltungspflichten Die Räume sind ausreichend zu heizen, zu lüften und zugänglich zu halten. Die Fußböden und Möbel sind pfleglich zu behandeln und sachgemäß zu reinigen.

4. Vermietung des Vereinsheimes für private Familienfeierlichkeiten an Vereinsmitglieder Diese haben beim Vorsitzenden bzw. stellv. Vorsitzenden des Vereins ordnungsgemäß angemeldet zu werden. Die dafür vorgesehenen Formalitäten sind in einem schriftlichen Mietvertrag niederzuschreiben u. anzuerkennen. Bei Antritt und Ende der Feierlichkeit ist ein Übergabe- bzw. Übernahmeprotokoll anzufertigen. Die Abnahme hat in jedem Fall mit dem Vorsitzenden, bzw. stellv. Vorsitzenden oder einer von ihnen beauftragen Person zu erfolgen. Jeder Mieter hat für die Mietdauer eine beim Verein zu erhaltende kurzfristige Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen und eine Reinigungskaution zu hinterlegen.

5. Feuer- und Kälteschutz Ein feuergefährlicher Zustand im Vereinsheim oder sonstige Unregelmäßigkeiten sind sofort zu melden. Die bau- und feuerpolizeilichen Bestimmungen sind strikt einzuhalten. Es ist die Bedienungsanleitung für alle Gas-, Heizungs- und Warmwassereinrichtungen gewissenhaft zu beachten. Bei verdächtigen Wahrnehmungen (Gas- oder Brandgeruch) hat sich jedes Vereinsmitglied beim geschäftsführenden Vorstand über die Gefahrenlage zu informieren und ggf. angemessene Gegenmaßnahmen einzuleiten sowie sofort den Vorsitzenden oder dessen Beauftragten zu verständigen.

6. Ausschankregelung Sämtliche Getränke sind im Vereinsheim über „NOORD“ zu beziehen. Die Preise hängen öffentlich im Vereinsheim aus. Da die Bewirtung im Vereinsheim ehrenamtlich erfolgt, gilt die Vereinbarung, dass bei weniger als 5 Gästen die bewirtende Person den Ausschank einstellen und das Vereinsheim schließen kann.

7. Garderobenhaftung Für Garderobe oder sonstige Sachen wird grundsätzlich keine Haftung übernommen.

8. Parkplätze Diese können unter Anerkennung der STVO in Anspruch genommen werden. Das Parken erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung wird seitens des Vereins ausgeschlossen. Die maximale Geschwindigkeit ist auf 10 km beschränkt.

9. Sonstiges Die übergebenen Schlüssel müssen sorgfältig verwahrt und dürfen nicht an fremde Personen ausgehändigt werden. Nach Beendigung des Mietverhältnisses sind die Schlüssel an den Vermieter zurückzugeben.