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für das Vereinsheim des Klootschießer- und Boßelvereins "NOORD" Norden e. V. -gegründet 1911- Mahnland 9 , 26506 Norden Vorsitzender: Heiko Knieper, Dresdner Str. 9, 26506 Norden, Tel. 04931/81277 Stellv. Vorsitzender: Michael Müller,Am Judasschloot 37, Tel.: 04931/930270 Im gemeinsamen Interesse aller Mitglieder des Klootschießer- und Bosselvereins  Noord " Norden e. V. zur Erhaltung des Vereinsheimes Mahnland 9, 26506 Norden,  ist die strikte Beachtung dieser Hausordnung nötig, um das Vereinsheim in einem  ansehnlichen Zustand zu erhalten. Im Interesse aller Vereinsmitglieder erkennt jedes  Mitglied diese Hausordnung als verbindlich an. Ein Verstoß gegen die Hausordnung  stellt ein vereinswidriges Verhalten dar. Jeder ist für alle Schäden regresspflichtig, die  dem Vereinsheim insgesamt oder dem Inventar im Einzelnen durch Verstoß gegen die  Hausordnung entstehen. 1. Nachbarpflichten Jedes vom Vereinsheim ausgehende, störende Geräusch ist zu vermeiden.  Unbeschadet evtl. darüber hinausgehender behördlicher Vorschriften sind  ruhestörende Geräusche gleich welcher Art zu unterlassen. 2. Allgemeine Sorgfaltspflichten  Zum Schutz vor unberechtigtem Eindringen Dritter sind sämtliche Haus- und  Hoftüren bei Einbruch der Dunkelheit abzuschließen. Hausmüll darf nur in die jeweils für die Müllsorten Bio- und Kunststoffmüll,  Verbundstoffe und Papier vorgesehenen Mülltonnen bzw. -säcke entsorgt werden.  Sortiert wird gem. den Vorschriften des Landkreises Aurich -siehe Hinweistafel-.  Für die Beseitigung von Sondermüll sind die behördlichen Vorschriften zu beachten. scharf oder übel riechende, leicht entzündliche oder sonst schädliche Stoffe sind  ordnungsgemäß zu beseitigen. Durch die Abflussbecken der Wasserleitungen in den WC-Räumen dürfen weder  Abfälle, noch Asche, noch andere schädliche Flüssigkeiten oder ähnliches  hinabgespült werden. Nachts und bei stürmischem und regnerischem Wetter sind die Türen und Fenster  sorgfältig zu schließen. 3. Reinigungs- u. Reinhaltungspflichten Die Räume sind ausreichend zu heizen, zu lüften und zugänglich zu halten. Die  Fußböden und Möbel sind pfleglich zu behandeln und sachgemäß zu reinigen. 4. Vermietung des Vereinsheimes für private Familienfeierlichkeiten an  Vereinsmitglieder Diese haben beim Vorsitzenden bzw. stellv. Vorsitzenden des Vereins  ordnungsgemäß angemeldet zu werden. Die dafür vorgesehenen Formalitäten sind  in einem schriftlichen Mietvertrag niederzuschreiben u. anzuerkennen. Bei Antritt und Ende der Feierlichkeit ist ein Übergabe- bzw. Übernahmeprotokoll  anzufertigen. Die Abnahme hat in jedem Fall mit dem Vorsitzenden, bzw. stellv.  Vorsitzenden oder einer von ihnen beauftragen Person zu erfolgen. Jeder Mieter  hat für die Mietdauer eine beim Verein zu erhaltende kurzfristige  Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen und eine  Reinigungskaution zu hinterlegen. 5. Feuer- und Kälteschutz Ein feuergefährlicher Zustand im Vereinsheim oder sonstige Unregelmäßigkeiten  sind sofort zu melden. Die bau- und feuerpolizeilichen Bestimmungen sind strikt  einzuhalten. Es ist die Bedienungsanleitung für alle Gas-, Heizungs- und  Warmwassereinrichtungen gewissenhaft zu beachten. Bei verdächtigen  Wahrnehmungen (Gas- oder Brandgeruch) hat sich jedes Vereinsmitglied beim  geschäftsführenden Vorstand über die Gefahrenlage zu informieren und ggf.  angemessene Gegenmaßnahmen einzuleiten sowie sofort den Vorsitzenden oder  dessen Beauftragten zu verständigen. 6. Ausschankregelung Sämtliche Getränke sind im Vereinsheim über "NOORD" zu beziehen. Die Preise  hängen öffentlich im Vereinsheim aus. Da die Bewirtung im Vereinsheim ehrenamtlich erfolgt, gilt die Vereinbarung, dass  bei weniger als 5 Gästen die bewirtende Person den Ausschank einstellen und das  Vereinsheim schließen kann. 7. Garderobenhaftung Für Garderobe oder sonstige Sachen wird grundsätzlich keine Haftung  übernommen. 8. Parkplätze  Diese können unter Anerkennung der STVO in Anspruch genommen werden. Das  Parken erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung wird seitens des Vereins  ausgeschlossen. Die maximale Geschwindigkeit ist auf 10 km beschränkt.  9. Sonstiges Die übergebenen Schlüssel müssen sorgfältig verwahrt und dürfen nicht an fremde  Personen ausgehändigt werden. Nach Beendigung des Mietverhältnisses sind die  Schlüssel an den Vermieter zurückzugeben.  Der Vorstand 
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