für dasVereinsheim des Klootschießer- und Boßelvereins "NOORD" Norden e. V.-gegründet 1911-Mahnland 9 , 26506 NordenVorsitzender: Heiko Knieper, Dresdner Str. 9, 26506 Norden, Tel. 04931/81277Stellv. Vorsitzender: Michael Müller,Am Judasschloot 37, Tel.: 04931/930270Im gemeinsamen Interesse aller Mitglieder des Klootschießer- und Bosselvereins„Noord " Norden e. V. zur Erhaltung des Vereinsheimes Mahnland 9, 26506 Norden,ist die strikte Beachtung dieser Hausordnung nötig, um das Vereinsheim in einemansehnlichen Zustand zu erhalten. Im Interesse aller Vereinsmitglieder erkennt jedesMitglied diese Hausordnung als verbindlich an. Ein Verstoß gegen die Hausordnungstellt ein vereinswidriges Verhalten dar. Jeder ist für alle Schäden regresspflichtig, diedem Vereinsheim insgesamt oder dem Inventar im Einzelnen durch Verstoß gegen dieHausordnung entstehen.1. NachbarpflichtenJedes vom Vereinsheim ausgehende, störende Geräusch ist zu vermeiden.Unbeschadet evtl. darüber hinausgehender behördlicher Vorschriften sindruhestörende Geräusche gleich welcher Art zu unterlassen.2. Allgemeine SorgfaltspflichtenZum Schutz vor unberechtigtem Eindringen Dritter sind sämtliche Haus- undHoftüren bei Einbruch der Dunkelheit abzuschließen.Hausmüll darf nur in die jeweils für die Müllsorten Bio- und Kunststoffmüll,Verbundstoffe und Papier vorgesehenen Mülltonnen bzw. -säcke entsorgt werden.Sortiert wird gem. den Vorschriften des Landkreises Aurich -siehe Hinweistafel-.Für die Beseitigung von Sondermüll sind die behördlichen Vorschriften zu beachten. scharf oder übel riechende, leicht entzündliche oder sonst schädliche Stoffe sindordnungsgemäß zu beseitigen.Durch die Abflussbecken der Wasserleitungen in den WC-Räumen dürfen wederAbfälle, noch Asche, noch andere schädliche Flüssigkeiten oder ähnlicheshinabgespült werden.Nachts und bei stürmischem und regnerischem Wetter sind die Türen und Fenstersorgfältig zu schließen.3. Reinigungs- u. ReinhaltungspflichtenDie Räume sind ausreichend zu heizen, zu lüften und zugänglich zu halten. DieFußböden und Möbel sind pfleglich zu behandeln und sachgemäß zu reinigen.4. Vermietung des Vereinsheimes für private Familienfeierlichkeiten anVereinsmitgliederDiese haben beim Vorsitzenden bzw. stellv. Vorsitzenden des Vereinsordnungsgemäß angemeldet zu werden. Die dafür vorgesehenen Formalitäten sindin einem schriftlichen Mietvertrag niederzuschreiben u. anzuerkennen.Bei Antritt und Ende der Feierlichkeit ist ein Übergabe- bzw. Übernahmeprotokollanzufertigen. Die Abnahme hat in jedem Fall mit dem Vorsitzenden, bzw. stellv.Vorsitzenden oder einer von ihnen beauftragen Person zu erfolgen. Jeder Mieterhat für die Mietdauer eine beim Verein zu erhaltende kurzfristigeVermögensschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen und eineReinigungskaution zu hinterlegen.5. Feuer- und KälteschutzEin feuergefährlicher Zustand im Vereinsheim oder sonstige Unregelmäßigkeitensind sofort zu melden. Die bau- und feuerpolizeilichen Bestimmungen sind strikteinzuhalten. Es ist die Bedienungsanleitung für alle Gas-, Heizungs- undWarmwassereinrichtungen gewissenhaft zu beachten. Bei verdächtigenWahrnehmungen (Gas- oder Brandgeruch) hat sich jedes Vereinsmitglied beimgeschäftsführenden Vorstand über die Gefahrenlage zu informieren und ggf.angemessene Gegenmaßnahmen einzuleiten sowie sofort den Vorsitzenden oderdessen Beauftragten zu verständigen.6. AusschankregelungSämtliche Getränke sind im Vereinsheim über "NOORD" zu beziehen. Die Preisehängen öffentlich im Vereinsheim aus.Da die Bewirtung im Vereinsheim ehrenamtlich erfolgt, gilt die Vereinbarung, dassbei weniger als 5 Gästen die bewirtende Person den Ausschank einstellen und dasVereinsheim schließen kann.7. GarderobenhaftungFür Garderobe oder sonstige Sachen wird grundsätzlich keine Haftungübernommen.8. ParkplätzeDiese können unter Anerkennung der STVO in Anspruch genommen werden. DasParken erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung wird seitens des Vereinsausgeschlossen. Die maximale Geschwindigkeit ist auf 10 km beschränkt.9. SonstigesDie übergebenen Schlüssel müssen sorgfältig verwahrt und dürfen nicht an fremdePersonen ausgehändigt werden. Nach Beendigung des Mietverhältnisses sind dieSchlüssel an den Vermieter zurückzugeben.Der Vorstand