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Ehrungsordnung
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des Klootschießer- und Bosselvereins „NOORD“ Norden e.V. Der Klootschießer- und Bosselverein „NOORD“ Norden e.V. würdigt eine langjährige  Mitgliedschaft sowie die langjährige ehrenamtliche Tätigkeit und die besonderen  Verdienste von Mitgliedern im Heimatsport durch nachstehende Ehrungen: § 1 Ehrenurkunde Mitglieder, die dem KBV „NOORD“ Norden e.V. mindestens 10 Jahre angehören und  mindestens 28 Jahre alt sind, sollen mit einer entsprechende Ehrenurkunde  ausgezeichnet werden.  § 2 Vereinsnadel in Silber Mitglieder, die dem KBV „NOORD“ Norden e.V. mindestens 25 Jahre angehören und  mindestens 43 Jahre alt sind, sollen mit der Vereinsnadel mit Silberkranz sowie der  dazugehörigen Ehrenurkunde ausgezeichnet werden. § 3 Vereinsnadel in Gold Mitglieder, die dem KBV „NOORD“ Norden e.V. mindestens 40 Jahre angehören und  mindestens 58 Jahre alt sind, sollen mit der Vereinsnadel mit Goldkranz sowie der  dazugehörigen Ehrenurkunde ausgezeichnet werden. § 4 Ehrenmitgliedschaft Mitglieder, die sich im KBV „NOORD“ Norden e.V. ganz besondere Verdienste um die  Förderung des Friesensports oder sich durch einen langjährigen unermüdlichen  ehrenamtlichen Einsatz für unseren Verein besondere Verdienste erworben haben, sollen  auf Vorschlag des erweiterten Vorstands durch die Mitgliederversammlung zu  Ehrenmitgliedern ernannt werden. § 5 Sonderauszeichnung Aus Anlass des 25-jährigen Ehejubiläums (Silberne Hochzeit) eines Vereinmitgliedes  erhält dieser, nach vorheriger Einladung an den Vorstand, eine Cromarganplatte mit  entsprechender Gravur. Aus Anlass des 50-jährigen Ehejubiläums (Goldene Hochzeit) eines Vereinmitgliedes  erhält dieser, nach vorheriger Einladung an den Vorstand, einen großen Präsentkorb. Mitglieder, die das 75. Lebensjahr vollenden, erhalten, nach vorheriger Einladung an den  Vorstand, alle fünf Jahre zum Geburtstag einen kleinen Präsentkorb. Unabhängig von den Anforderungen der §§ 1 bis 4 obliegt es dem erweiterten  Vereinsvorstand, Vereinsmitgliedern bei ganz besonderen Anlässen (z.B. besondere  sportliche Leistungen/Erfolge, besondere erfolgreiche Aktivitäten, mindestens 10-järige  ehrenamtliche Vorstandstätigkeit usw.) durch Übergabe von Präsenten zu ehren. § 6 Verbandsnadel in Silber Sportkameraden, die 25 Jahre der Klootschießerbewegung angehören und mindestens 35 Jahre alt sind, sollen mit der silbernen Verbandsnadel ausgezeichnet werden. Hierbei wird  die Mitgliedschaft in einem oder mehreren Vereinen, die dem Friesischen  Klootschießerverband (FKV) angeschlossen sein müssen, berücksichtigt. § 7 Verbandsnadel in Gold Sportkameraden, die 40 Jahre der Klootschießerbewegung angehören und mindestens 50 Jahre alt sind, sollen mit der goldenen Verbandsnadel ausgezeichnet werden. Hierbei wird  die Mitgliedschaft in einem oder mehreren Vereinen, die dem Friesischen  Klootschießerverband (FKV) angeschlossen sein müssen, berücksichtigt. § 8 Inkrafttreten Diese Ehrenordnung ist durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 13. Juni 2003  mit Wirkung vom 01. Januar 2002 in Kraft getreten. Norden, den 13. Juni 2003
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