desKlootschießer- und Bosselvereins„NOORD“ Norden e.V.Der Klootschießer- und Bosselverein „NOORD“ Norden e.V. würdigt eine langjährigeMitgliedschaft sowie die langjährige ehrenamtliche Tätigkeit und die besonderenVerdienste von Mitgliedern im Heimatsport durch nachstehende Ehrungen:§ 1 EhrenurkundeMitglieder, die dem KBV „NOORD“ Norden e.V. mindestens 10 Jahre angehören undmindestens 28 Jahre alt sind, sollen mit einer entsprechende Ehrenurkundeausgezeichnet werden.§ 2 Vereinsnadel in SilberMitglieder, die dem KBV „NOORD“ Norden e.V. mindestens 25 Jahre angehören undmindestens 43 Jahre alt sind, sollen mit der Vereinsnadel mit Silberkranz sowie derdazugehörigen Ehrenurkunde ausgezeichnet werden.§ 3 Vereinsnadel in GoldMitglieder, die dem KBV „NOORD“ Norden e.V. mindestens 40 Jahre angehören undmindestens 58 Jahre alt sind, sollen mit der Vereinsnadel mit Goldkranz sowie derdazugehörigen Ehrenurkunde ausgezeichnet werden.§ 4 EhrenmitgliedschaftMitglieder, die sich im KBV „NOORD“ Norden e.V. ganz besondere Verdienste um dieFörderung des Friesensports oder sich durch einen langjährigen unermüdlichenehrenamtlichen Einsatz für unseren Verein besondere Verdienste erworben haben, sollenauf Vorschlag des erweiterten Vorstands durch die Mitgliederversammlung zuEhrenmitgliedern ernannt werden.§ 5 SonderauszeichnungAus Anlass des 25-jährigen Ehejubiläums (Silberne Hochzeit) eines Vereinmitgliedeserhält dieser, nach vorheriger Einladung an den Vorstand, eine Cromarganplatte mitentsprechender Gravur.Aus Anlass des 50-jährigen Ehejubiläums (Goldene Hochzeit) eines Vereinmitgliedeserhält dieser, nach vorheriger Einladung an den Vorstand, einen großen Präsentkorb.Mitglieder, die das 75. Lebensjahr vollenden, erhalten, nach vorheriger Einladung an denVorstand, alle fünf Jahre zum Geburtstag einen kleinen Präsentkorb.Unabhängig von den Anforderungen der §§ 1 bis 4 obliegt es dem erweitertenVereinsvorstand, Vereinsmitgliedern bei ganz besonderen Anlässen (z.B. besonderesportliche Leistungen/Erfolge, besondere erfolgreiche Aktivitäten, mindestens 10-järigeehrenamtliche Vorstandstätigkeit usw.) durch Übergabe von Präsenten zu ehren.§ 6 Verbandsnadel in SilberSportkameraden, die 25 Jahre der Klootschießerbewegung angehören und mindestens 35 Jahre alt sind, sollen mit der silbernen Verbandsnadel ausgezeichnet werden. Hierbei wirddie Mitgliedschaft in einem oder mehreren Vereinen, die dem FriesischenKlootschießerverband (FKV) angeschlossen sein müssen, berücksichtigt.§ 7 Verbandsnadel in GoldSportkameraden, die 40 Jahre der Klootschießerbewegung angehören und mindestens 50 Jahre alt sind, sollen mit der goldenen Verbandsnadel ausgezeichnet werden. Hierbei wirddie Mitgliedschaft in einem oder mehreren Vereinen, die dem FriesischenKlootschießerverband (FKV) angeschlossen sein müssen, berücksichtigt.§ 8 InkrafttretenDiese Ehrenordnung ist durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 13. Juni 2003mit Wirkung vom 01. Januar 2002 in Kraft getreten.Norden, den 13. Juni 2003